Mietbedingungen PA
Allgemeines
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu diesen Bedingungen, die von den Parteien, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen als verbindlich anerkannt werden. Die Entgegennahme des Vertragsgegenstandes gilt als Anerkennung unserer Bedingungen, ungeachtet vorhergehender Einwendungen oder Widersprüche. Unsere Angebote sind freibleibend. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist unsere Auftragsbestätigung.
Mietdauer
Die Dauer der Miete beträgt mindestens einen Tag oder ein Vielfaches davon. Die Miete verlängert sich jeweils um einen Tag, wenn das vermietete Gerät nicht zum vereinbarten Zeitpunkt beim Vermieter wieder eintrifft. Die Rückgabe kann zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen, wenn unter 'Rückgabe bis' keine bestimmte Uhrzeit eingetragen ist. Ist dort eine Uhrzeit zur Rückgabe angegeben, hat der Mieter Sorge zu tragen, dass sämtliche gemieteten Gegenstände spätestens zu diesem Zeitpunkt wieder in unseren Geschäftsräumen eintreffen. Wird dieser Zeitpunkt überschritten, werden nicht nur weitere Mietgebühren fällig, sondern der Mieter hat sämtliche Kosten für eine Abholung der Gegenstände zu übernehmen. Ist die Abholung durch den Vermieter kurzfristig nicht möglich, hat der Mieter die Kosten für eine Ersatzbeschaffung im Fall einer Anschlussvermietung an Dritte komplett zu tragen, einschließlich der durch die verspätete Rückgabe entstandenen Fahrt-, Telefon- und Transportkosten sowie fremder Mietgebühren. Ist eine Ersatzbeschaffung nicht möglich, hat der Mieter alle dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehenden Mietgebührausfälle sowie jegliche Regressansprüche gegen den Vermieter durch Dritte zu ersetzen. Die Kündigung des Mietverhältnisses ist beiderseits nur zum Ablauf des Mietzeitraumes zulässig.
Mietpreis
Sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde, errechnet sich die Miete folgendermaßen: Für den ersten Tag werden mindestens 3% des Zeitwertes des gemieteten Gegenstandes berechnet, für die folgenden Tage mindestens 1,5%. Der so errechnete Betrag versteht sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Andere Mietpreise gelten z.B. für Geräte mit einem Zeitwert von weniger als � 500,- oder Geräte, die einem erhöhten Verschleiß oder Wartungsbedarf unterliegen (z.B. Lampen, Nebelmaschinen, Mischpulte, Röhrengeräte, Musikinstrumente). Sonderkonditionen müssen schriftlich im Mietvertrag bestätigt werden. Verstößt der Mieter jedoch auch nur gegen einzelne Mietbedingungen oder gibt er die gemieteten Gegenstände verspätet zurück, entfallen jegliche Sonderkonditionen und der Mieter hat den normalen Mietpreis zu entrichten. Die Mieten und Nebenkosten sind bei Abholung in bar zu entrichten.
Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter hat das Gerät in seinem Besitz zu belassen und mit eigentümlicher Sorgfalt zu verwahren. Ein Standortwechsel ist nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters zulässig. Insbesondere ist es dem Mieter untersagt, das Gerät nach einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu transportieren und es dort zu verwenden. Der Mieter haftet für den Umgang des Gerätes und für alle Schäden oder wirtschaftlichen Nachteile, die dem Vermieter durch einen Verstoß gegen Bestimmungen entstehen. Der Mieter hat das Gerät nicht missbräuchlich zu benutzen und es nur von qualifizierten Fachkräften in der vom Vermieter vorgesehenen Weise, entsprechend den Bedienungsanleitungen bedienen zu lassen. Jede andere Verwendung ist dem Mieter untersagt. Wir sind berechtigt, und der Mieter hat uns dies zu ermöglichen, den Mietgegenstand jederzeit am Einsatzort zu überprüfen.
Beschädigung, Verlust
Der Mieter hat sich bei der Abholung vom einwandfreien Zustand der gemieteten Geräte zu überzeugen und bestätigt dies mit seiner Unterschrift. Der Mieter ist voll verantwortlich für jeden Schaden der am gemieteten Gerät durch Fehlbedienung, Transportbeschädigungen, Nichtbeachten der Vorschriften bzw. Instruktionen, Wasser, Feuchtigkeit oder Hitzeeinwirkung, Diebstahl oder Verlust entsteht. Der Mieter hat bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Pfändung des Gerätes unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Der Mieter hat das Gerät in gutem Zustand zu erhalten und den Vermieter für jeden Verlust oder Totalschaden des Gerätes oder eines Teiles davon zum Neuwert zu entschädigen. Tritt durch Schuld des Mieters ein Schaden an dem Gerät auf, hat der Mieter sämtliche Reparatur- und sonstigen Kosten, die zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und optischen Beschaffenheit des Gerätes dienen, zu tragen. Eine Entschädigung wegen Nutzungsausfalls wie unter 2. behalten wir uns vor. Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen oder Justierungen vorzunehmen, Reparaturen an dem Gerät vorzunehmen oder in Auftrag zu geben, es sei denn, er wird von uns schriftlich dazu aufgefordert. Hat er bei der Entgegennahme des Gerätes oder bei dessen Benutzung einen Fehler festgestellt, hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen, andernfalls entfällt jeglicher Ersatzanspruch. Der Mieter kann gegen den Vermieter keinerlei Schadensersatzansprüche geltend machen, die ihm durch defekte oder fehlende Geräte oder Teile entstehen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Mieter sich vom einwandfreien Zustand und der Vollständigkeit der gemieteten Gegenstände bei Abholung zu überzeugen hat. Die Bestätigung der Rücknahme durch uns erfolgt unter Vorbehalt der Prüfung auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Einzelteile. Der Mieter haftet auch für Schäden, die nicht sofort erkannt bzw. erst bei einer späteren Überprüfung festgestellt werden, sofern er der letzte Mieter dieser Sache war.
Verpackung und Zubehör
Die Mietbedingungen gelten auch für Verpackung und Zubehör, welches mit dem Gerät geliefert wird. Jegliche Verpackung und jegliches Zubehör (auch Batterien) müssen mit dem Gerät zurückgegeben werden. Firmenzeichen und Kennnummern sind unverändert am Gerät zu belassen. Markierungen und Beschriftungen sind nur auf den dafür vorgesehenen Feldern anzubringen und vor Rückgabe des Gerätes restlos zu entfernen, andernfalls wird eine Reinigung von uns in Rechnung gestellt. Kabel müssen gereinigt und so aufgerollt, wie von uns ausgegeben, zurückgegeben werden, andernfalls wird eine Pauschale von Euro 2,- pro Kabel in Rechnung gestellt.
Aufhebung des Vertrages
Eine Aufhebung der Vereinbarungen kann nur mit Einverständnis des Vermieters zu den von diesem genannten Bedingungen erfolgen. Ist der Vermieter mit der Aufhebung einverstanden, so ist der Vermieter berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind außerdem berechtigt, bei Mietzeitüberschreitung oder Zweifel an der Bonität des Mieters die dem Mieter überlassenen Gegenstände aus dessen Besitz zu entfernen, ohne dass es eines gerichtlichen Titels bedarf. Der Mieter hat uns ungehinderten Zugang zu den Mietsachen zu gewähren.
Sonstiges
Etwaige Bedingungen des Mieters sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, unabhängig davon, ob sie mit unseren Bedingungen in Widerspruch stehen oder nicht. Wenn einzelne Bedingungen dieser Vereinbarung nicht gültig sind, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in jedem Fall München.